Was muss ich bei einer Krankmeldung beachten und welche Pflichten habe ich?

Seit dem 01.02.2023 gilt die neue “Digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung”, jedoch noch nicht für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter.
Diese müssen im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin unverzüglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei Techstarter® vorlegen.
Die Bundesagentur für Arbeit weist arbeitslose Kundinnen und Kunden darauf hin, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aktiv bei ihrem Arzt einzufordern.
Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Agenturen für Arbeit gesetzlich berechtigt, die AU elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.