Steht mir der Bürgergeldbonus zu?

Ja. Wenn du nach dem 01.07.2023 deine Weiterbildung bei uns begonnen hast, solltest du  monatlich den Bürgergeldbonus in Höhe von 75€  erhalten.

Bei Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, erhälst du einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat, wenn die Weiterbildung mindestens 8 Wochen dauert.

Bürgergeldbonus gemäß §16j SGB II
Wenn Sie an einer nichtabschlussorientierten Weiterbildung mit einer Mindestdauer von 8 Wochen teilnehmen, erhalten Sie ab dem 01. Juli 2023 während der Dauer Ihrer Teilnahme einen Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro pro Monat. Bei nichtabschlussorientierter Weiterbildung besteht kein Anspruch auf Weiterbildungsgeld. Da es sich um eine Pflichtleistung handelt, ist eine separate Antragstellung nicht erforderlich.