Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich an der Weiterbildung teilnehme?

Insgesamt erhält man 12 Monaten Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit, bevor man in den Bezug von Bürgergeld beim Jobcenter übergeht.
Wenn man zu Beginn der Maßnahme Arbeitslosengeld bezieht, erhält man auch während der Maßnahme Arbeitslosengeld in voller Höhe.
Zu Beginn einer Weiterbildung ändert sich der Name "Arbeitslosengeld (Alg)" in "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung (Alg-W)". Die Höhe und die zu Beginn der Maßnahme noch vorhandene Bezugsdauer wird vom Alg auf Alg-W übertragen.  
Nach Abschluss der Maßnahme hat man dann noch Anspruch auf mindestens 3 weitere Monate.

Für je zwei Maßnahmetage wird nur ein Tag Alg-W verbraucht. Der Anspruch Arbeitslosengeld bei Weiterbildung wird also gestreckt.
Außerdem erfolgt die Kürzung nur solange, bis noch ein Rest von 90 Tagen verbleibt. Eine weitere Kürzung erfolgt während der Maßnahme nicht. Alg-W wird aber trotzdem  weitergezahlt. Der Restanspruch von 90 Tagen kann nach Maßnahmeende, dann wieder als normales Arbeitslosengeld bezogen werden.
Mehr dazu: www.arbeitsvermittler.de/arbeitslosigkeit/arbeitslosengeld/arbeitslosengeld-bei-weiterbildung-verlaengert-ihren-anspruch