Viele Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen haben vor Antritt des Lehrgangs bereits Leistungen der Agentur für Arbeit (AfA) oder des Jobcenters erhalten. Auch während der Umschulung über die Arbeitsagentur werden diese Leistungen vom Kostenträger deiner Umschulung weiterbezahlt und entsprechend besteht weiterhin die Krankenversicherung in der Zeit der Umschulung. Dies gilt auch für Umschulungen finanziert durch das Jobcenter.
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